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Für den Service und die Wartung Ihrer Anlagen verfügen wir über alle notwendigen Fachkräfte. Unsere Leistungsfähigkeit zeichnet sich vor allem durch schnelle Reaktionszeiten sowie Qualität und Sicherheit aus. Wir bieten Ihnen:
Wartung von Leckanzeigegeräten
In der Regel schreiben alle Hersteller von Leckanzeigegeräten eine jährliche Wartung, Funktions- u. Sicherheitsprüfung durch Fachpersonal vor. Als Fachbetrieb gem. § 19 I WHG übernehmen wir diese Pflicht für Sie. Dabei werden vor allem die Stromzufuhr, die Filter, die Druckverhältnisse in den Fühlern, das Vakuum sowie die Alarm- und Betriebssignale überprüft.
Wartung und Fremdüberwachung von Ölabschneidern
Gemäß § 19 I WHG sind die Betreiber von Abscheideranlagen zur Eigenüberwachung sowie zur halbjährigen Wartung durch einen zugelassenen Fachbetrieb verpflichtet. Gemäß DIN 1999 führen wir diese Arbeiten für Sie durch.
Tankabnahme mit einem zugelassenen Sachverständigen oder dem TÜV
Bei unterirdischen Tankanlagen sowie oberirdischen Anlagen ab einem gewissen Volumen ist die wiederkehrende durch einen amtlichen Sachverständigen vorgeschrieben. Dieser Nachweis ist beim Landratsamt oder der Stadt zu erbringen. Fragen Sie uns. Wir arbeiten mit allen bekannten Sachverständigen zusammen und koordinieren sehr gerne sür Sie Ihren Termin.
Sie haben noch Fragen?
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